Berufliche Abklärungen & Training

Berufliche Integration

Seit der Gründung der Invalidenversicherung im Jahre 1960 arbeitet die Band-Genossenschaft eng mit den Kantonalen IV-Stellen zusammen. Der Fokus dieser Zusammenarbeit lag und liegt immer bei der erfolgreichen Integration der versicherten Personen in den Arbeitsmarkt, basierend auf folgenden drei Prinzipien:

  • Vermitteln der notwendigen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen in Lehrwerkstätten und Ausbildungsfilialen
  • Durchführung der Massnahme im möglichst industrie-/marktnahen Umfeld
  • Einsatz von qualifiziertem Personal bei Abklärungen, Trainings, Berufsbildungen und in der Berufsfachschule

Aufgrund dieser Prinzipien legen wir auf die Qualifizierung des Personals seit je her einen besonderen Wert. Darum erfüllen beispielsweise alle unsere Berufsbildner und Lehrpersonen die vorgegebenen Qualifikationen vom SBFI für Lehrkräfte sowie Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in überbetrieblichen Kursen und in Lehrwerkstätten. In der Beruflichen Integration verfügen die Fallführungsverantwortlichen über einen Hochschulabschluss und die Mitarbeitenden in den Werkstätten über ein Diplom als Arbeitsagogen.

 

Arbeitsmarktlich-Medizinische Abklärung AMA

Die Arbeitsmarktlich-Medizinische Abklärung (AMA) eignet sich für Personen mit Mehrfachproblematiken, deren Einschränkungen aus medizinischer Sicht nicht oder nur teilweise erklärbar sind. In individuellen Abklärungsverfahren werden die für die berufliche Eingliederung/die Rentenprüfung erforderlichen Grundlagen umfassend erhoben.

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Aufbautraining in der Institution (Integrationsmassnahme)

Diese Leistungen richten sich an Menschen, die bereits erwerbstätig waren oder eine Ausbildung vorweisen und welche eine mindestens 50%-ige Arbeitsunfähigkeit (in bestehender Tätigkeit und Verweistätigkeiten) während sechs Monaten aufweisen. Mit dem Aufbautraining sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art geschaffen und erreicht werden können.

Die Ansprüche an Zuverlässigkeit, Leistung und Produktivität werden schrittweise gesteigert. Das Aufbautraining schafft für Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung das Fundament für nachfolgende Eingliederungsmassnahmen, bzw. für den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt.

Integrationsmassnahme (in einer Institution) für Jugendliche

In dieser niederschwelligen Massnahme, die sich spezifisch an Jugendliche und junge Erwachsene richtet, erfolgt ein gezieltes Training zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit.

Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Teilnahme an beruflichen Massnahmen oder an anderen geeigneten Angeboten geschaffen werden. Das erarbeiten schulischer Lücken ist nicht Teil der Integrationsmassnahme. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden von Fachpersonen schrittweise in den Arbeitsalltag und in die Arbeitsprozesse eingeführt und erlernen die dafür nötigen Grundkompetenzen.

Weitere Informationen zur Integrationsmassnahme Jugendliche.

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Berufliche Abklärung für Erwachsene

Diese Leistung richtet sich an Menschen, die über eine erstmalige berufliche Ausbildung und / oder Erwerbserfahrung verfügen. Die Betroffenen sind infolge Invalidität in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt und daher auf eine vertiefte Klärung möglicher Berufsrichtungen angewiesen (mit oder ohne Umschulungsanspruch).

Die Abklärung erlaubt eine Beurteilung

  • des Potenzials für die berufliche Eingliederung
  • der Kompetenzen und Ressourcen sowie
  • der Leistungsfähigkeit.

Bei Umschulungsanspruch wird der Fokus insbesondere auf die Beurteilung

  • der Ausbildungsfähigkeit,
  • des Ausbildungsniveaus und / oder
  • allfälliger Unterstützungsmassnahmen
    gelegt.

Dabei begleiten kompetente Fachpersonen die Betroffenen während des ganzen Prozesses.

Berufliche Abklärung für Jugendliche

Diese Leistung richtet sich an Menschen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben. Sie sind auf eine praktische Erprobung von Berufen angewiesen.

Die Abklärung erlaubt

  • eine Beurteilung der Kompetenzen
  • das praktische Erproben der persönlichen und beruflichen Ressourcen in einem / mehreren Berufsfeldern sowie
  • eine Beurteilung der Eignung, der Ausbildungsfähigkeit, des -niveaus und / oder allfälliger Unterstützungsmassnahmen.

Dabei begleiten kompetente Fachpersonen die Betroffenen während des ganzen Prozesses.

Berufliche Abklärung für Erwachsene und Jugendliche (1 Monat)

Diese Leistung richtet sich an Menschen, die sich in Folge von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit beruflich neu orientieren oder ihre Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf überprüfen.

Die verkürzte, einmonatige Abklärung unterscheidet sich wie folgt von der umfassenden Abklärung oben:

  • die Berufsrichtung ist bereits vorgegeben
  • der Arbeitseinsatz findet nur in einer Abteilung statt
  • die schriftliche Berichterstattung umfasst nur den definitiven Bericht

Die einmonatige Abklärung erlaubt eine Beurteilung

  • der arbeitsrelevanten Selbst- und Sozialkompetenzen sowie
  • der individuellen Ressourcen und der Leistungs¬fähigkeit.

Dabei begleiten kompetente Fachpersonen die Betroffenen während des ganzen Prozesses.

 

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Wie machen wir die Abklärungen und Trainings?

  • Wir trainieren mit produktiven Kundenaufträgen
  • Es finden wöchentliche Selbstreflexionen in Gruppen statt. Zum Thema «Ich und Arbeit» werden die KlientInnen begleitet und können sich in der Gruppe intensiv mit dem Thema auseinandersetzen
  • In den wöchentlichen Gesprächen werden immer Berufs- und Laufbahnberatungselemente eingebaut.
  • Das Training wird immer mit dem Fokus auf den Beruf geführt
  • In den Massnahmen können unterschiedliche Berufsfelder in unserer Institution ausprobiert werden
  • Wo immer möglich werden die Massnahmen im 1. Arbeitsmarkt durchgeführt
  • Dank unseres Netzwerkes in die Wirtschaft haben wir Standardeinsatzplätze, welche auch kurzfristig durch geeignete KlientInnen besetzt werden können
  • Unsere Fachpersonen verfügen über langjährige Erfahrung im 1. Arbeitsmarkt und kennen daher die Anforderungen der Wirtschaft
  • Unsere Massnahmen enden in klaren, schlüssigen Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und enthalten eine klare Empfehlung als Grundlage für das weitere Vorgehen
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Kontaktpersonen

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Gaelle Haas

Fachperson Berufliche Integration

Tel. 031 990 02 38

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Philipp Fischer

Fachperson Berufliche Integration

Tel. 031 990 02 38

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Ramona de Lorenzi

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Tel. 031 990 02 38

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Leonie Kunz

Fachperson Berufliche Integration

Tel. 031 990 02 38

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Vollumfängliche Leistungsübersicht für den Menschen