Tagesstätte Band-Genossenschaft
Die Tagesstätte der Band-Genossenschaft befindet sich an der Riedbachstrasse 9, in Bern. Die Tagesstätte richtet sich an Menschen mit einer Beinträchtigung zwischen 18 und 70 Jahren. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen sowie den Voraussetzungen für einen Platz in der Tagesstätte der Band-Genossenschaft.
Rahmenbedingungen der Tagesstätte
- Die Beschäftigungszeiten können individuell vereinbart werden. Grundsätzlich beginnt die Beschäftigungszeit ab 8.30 Uhr und endet spätestens um 16.30 Uhr.
- Begleitete Pausen: um 9.45 Uhr und 14.30 Uhr (je 30 Minuten), Mittagspause von 11.45 bis 13.00 Uhr
- Jede interessierte Person absolviert eine unverbindliche Schnupperzeit vor dem definitiven Eintritt in die Tagesstätte.
- Eine Kombination zwischen Arbeit am geschützten Arbeitsplatz (mit Arbeitsvertrag/mit Lohn) und Besuch der Tagesstätte (mit Betreuungsvereinbarung/ohne Lohn) ist möglich.
- Fahr- und Verpflegungskosten werden selbst bezahlt.
Einen Platz in unserer Tagesstätte empfehlen wir, wenn Sie
- nicht mehr oder nur noch Teilzeit an einem geschützten Arbeitsplatz tätig sein können
- das Pensionsalter erreicht haben und vorher IV-Bezüger/in waren
- eine ergänzende Tagesstruktur zu Freizeit- und Wohnangeboten suchen
- Entlastung als Angehörige wünschen
- Ihre vorhandenen Fähigkeiten und Autonomie erhalten, fördern oder wiedererlangen möchten
- Konzentration, Selbständigkeit, Belastbarkeit, Lernfähigkeit und Sozialverhalten trainieren möchten
Detaillierte Voraussetzungen
- IV-bezugsberechtigt, unfallversichert
- oder AHV-Rente mit vorheriger IV-Bezugsberechtigung, unfallversichert
- und/oder anderer Kostenträger (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Amt für Migration, Sozialdienst, usw.)
- Ein Mindestmass an Selbstständigkeit (Arbeitsweg, Aus- und Ankleiden, Verpflegung) ist erforderlich.